Bei entzündlich rheumatischen Krankheiten (z:B einer Bechterew-Krankheit) gibt es im Schwerbehindertenrecht gemäß den versorgungsmedizinischen Grundsätzen folgende Abstufungen :
Entzündlich-rheumatische Krankheit - ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden : Teil GdB 10
- mit geringen Auswirkungen ( leichtgradige Funktionseinbußen und Beschwerden ) : Teil GdB 20-40
- mit mittelgradigen Auswirkungen, dauernde erhebliche Funktionseinbußen und Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbar: Teil GdB 50-70
Die medizinischen Folgen nur bedingt lindern können Rheumatologen und auf Schmerzbehandlung spezialisierte Fachärzte.
Gemäß den versorgungsmedizinschen Grundsätzen werden die für Rheuma geltenden Abstufungen auch für chronische Schmerzerkrankungen wie Fibromyalgie angewendet
Die rechtlichen Probleme welche daraus häufig resultieren sind: - Schwierigkeiten am Arbeitsplatz ( Arbeitsrecht ) - Durchsetzung des Krankengeldes bei der Krankenkasse - Erlangung des Schwerbehindertenausweis - Erlangung einer Erwerbsminderungsrente - Erlangung von medizinischer oder beruflicher Rehabilitation - Private BU-Versicherungen
Als erfahrener Rechtsanwalt helfe ich Ihnen dabei, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Der allgemeine Erfahrungssatz gilt, je früher der Rechtsanwalt eingeschalten wird, desto besser kann geholfen werden. Ich schaue mir z.B. auch Ihre Facharztatteste an und sage Ihnen, welche Ergänzungen sinnvoll sind. Sie erhalten bei mir zeitnah einen ersten Beratungstermin.
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Rechtsanwalt Thomas Eschle Rennstr. 2 70499 Stuttgart Tel : 0711-2482446 (Ich freue mich über Ihre Terminvereinbarung in der Kanzlei)